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Schutzimpfung gegen Tetanus: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Stand: 4.7.2016

Wer sollte gegen Tetanus geimpft sein?

Alle Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollten entsprechend dem Impfkalender der Ständigen Impfkommission einen vollständigen Impfschutz gegen Tetanus aufweisen. Personen mit unvollständiger Grundimmunisierung sollten unverzüglich einen vollständigen Impfschutz erhalten. Fehlende Auffrischimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten nachgeholt werden.

Stand: 16.09.2012

Kann davon ausgegangen werden, dass junge Säuglinge im Alter von unter 4 Monaten (d.h. vor eigener Immunisierung mit min­des­tens 2 Impfstoffdosen) aufgrund maternaler Antikörper über einen Schutz gegen Tetanus verfügen?

Ja, wenn die Mutter des Neugeborenen immungesund ist, gegen Tetanus grundimmunisiert wurde und Auffrischimpfungen wie empfohlen erhalten hat.

Tetanuserkrankungen in den ersten Lebens­monaten manifestieren sich vor­wie­gend (ca. 90%) als sogenannter Neu­ge­bore­nen­tetanus, d.h. in den ersten 28 Lebens­tagen. Dabei dient der Nabel-Stumpf als Eintritts­pforte für den Erreger Clostridium tetani. In den Industrie­ländern stellt der Neu­ge­borenen­tetanus eine Rarität dar (z.B. 4 Fälle von Neu­ge­borenen­tetanus seit 1984 in den USA, kein Fall in Deutsch­land seit Jahr­zehn­ten), seit in der Geburts­hilfe die Nabel­schnur­durch­trennung mit asep­tischem Werk­zeug durch­ge­führt wird und die große Mehr­heit der Gebä­renden einen ausreichenden Impf­schutz gegen Tetanus auf­weist. Somit können die Mütter ihren Neu­ge­bore­nen mater­nale Anti­körper gegen Teta­nus mit­geben, und es kann von einem zu­ver­läs­sigen Nest­schutz gegen Tetanus aus­ge­gangen werden.
In den ersten Lebens­monaten ist das Verletzungs­risiko äußerst gering und eine Infek­tion mit Clostridium tetani äußerst selten. Falls es den­noch zu einer poten­tiell konta­mi­nierten Ver­letzung kommt, muss in der Regel nicht wie sonst üblich eine Post­expo­sitions­pro­phylaxe gegen Tetanus ein­ge­leitet werden. Es sollte je­doch immer eine indi­vi­duelle Risiko-Bewer­tung erfolgen. Wenn die Mutter nicht voll­ständig gegen Tetanus geimpft ist oder in den letzten 10 Jahren keine Auf­frisch­impfung er­halten hat, sollte bei einer poten­tiell konta­mi­nierten Ver­letzung die Gabe von Tetanus­immun­globulin er­wogen werden. Die Grund­immu­ni­sierung gegen Tetanus im Rahmen der Sechs­fach-Imp­fung soll in jedem Fall nach dem von der STIKO empfohlenen Impfschema begonnen (Mindestalter 2 Monate) bzw. weitergeführt werden (wenn mindestens 1 Monat seit der letzten Dosis vergangen ist).

Literatur:
Plotkin, Orenstein, Offit. Vaccines 6th Edition, 2013. Chapter 33 Tetanus toxoid: pp. 754.

Stand: 04.07.2016

Wann sollen Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus erfolgen?

Auffrischungsimpfungen für Erwachsene mit vollständiger Grundimmunisierung sollen alle 10 Jahre erfolgen. Bei der nächsten fälligen Impfung gegen Diphtherie und Tetanus sollte mit einem Kombinationsimpfstoff auch gegen Pertussis (Keuchhusten) geimpft werden. Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche gelten die Empfehlungen im Impfkalender (Grundimmunisierung im Säuglingsalter, Auffrischung im Vorschulalter, erneute Auffrischung mit 9-17 Jahren).

Stand: 16.09.2012

Muss eine Grundimmunisierung wiederholt werden, wenn sie mehr als zehn Jahre zurückliegt oder reicht eine Auffrischung?

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Sie auf unseren Internetseiten einsehen können, legen hier klare Vorgehensweisen fest. Es gilt, dass jede Impfung zählt und eine einmal erfolgte Grundimmunisierung auch bei Intervallen, die mehr als zehn Jahre betragen, nicht wiederholt werden muss. Um einen sicheren Schutz gegen Tetanus zu erzielen, empfiehlt die STIKO die Auffrischungsimpfung gegen diese Erkrankung alle zehn Jahre. Sollte ein begründeter Verdacht vorliegen, dass z.B. wegen anderer Erkrankungen schlecht auf die Impfungen reagiert wird oder ein besonders hohes Expositionsrisiko besteht, so ist bei einem sehr langen Abstand zur letzten Dosis gegebenenfalls nach der Auffrischimpfung eine Titerbestimmung nach vier bis sechs Wochen hilfreich. In der Regel sollte eine Auffrischungsimpfung jedoch einen sicheren Schutz gewährleisten. Bei extrem langen Intervallen (z.B. 40 Jahre und länger) kann eine zweite Dosis z.B. im Abstand von 6 Monaten diskutiert werden.

Stand: 16.09.2012

Gilt der Zehnjahreszeitraum für die Auffrischung auch bei Kindern?

Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur regelmäßigen Auffrischimpfung im Abstand von zehn Jahren bezieht sich auf Erwachsene. Für Kinder und Jugendliche gilt der Impfkalender, den Sie auf unseren Internetseiten einsehen können.

Im Impfkalender wird die erste Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis (Keuchhusten) für Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren (d.h. vor dem Schulbeginn) empfohlen. Hintergrund für diese Empfehlung ist die in dieser Altersgruppe nicht ausreichend bekannte Antikörperprävalenz gegen Tetanus, vor allem aber die bekannte hohe Verletzungsgefahr. Bei einer Verletzung soll entsprechend den Empfehlungen der STIKO und auch der Bundesärztekammer bereits fünf Jahre nach der letzten vorausgegangenen Dosis eine Auffrischimpfung erfolgen. Die generelle Auffrischimpfung bei den Fünf bzw. Sechsjährigen erspart deshalb bei bekanntem Impfstatus ggf. Arztbesuche nach Bagatellverletzungen z.B. beim Sport oder schulischen Aktivitäten. Außerdem werden dadurch auch die vielen Kinder geschützt, die bei einer im häuslichen Umfeld erfolgten Bagatellverletzung von ihren Eltern keinem Arzt vorgestellt, und damit auch keine Auffrischimpfung erhalten. Eine weitere Auffrischungsimpfung ist für Jugendliche im Alter von 9-17 Jahren empfohlen.

Stand: 16.08.2012

Ist es nicht ausreichend, nach einer Verletzung zu impfen?

Das Risiko nur zu impfen, wenn "ein Unfall" eingetreten ist, sollte nicht eingegangen werden. Gerade bei sogenannten Bagatelleverletzungen wird oft kein Arzt aufgesucht und damit auch aktuell nicht geimpft. Im Falle einer Exposition kommt bei einem Ungeimpften die aktive Impfung bereits zu spät, weshalb im Verletzungsfalle bei Ungeimpften dann eine aktive und passive Impfung notwendig wird, deren Wirksamkeit jedoch stark vom Zeitabstand nach Exposition abhängt. Die Impfung gegen Tetanus kann sehr effektiv als Kombinationsimpfung mit den anderen Impfungen erfolgen und muss nach einmal erfolgter Grundimmunisierung einmal im Vorschulalter und dann nur noch alle zehn Jahre aufgefrischt werden.

Stand: 16.08.2012

Sollte vor einer Auffrischung der Impfung ein Antikörpertiter bestimmt werden?

Es gilt die Empfehlung der STIKO, die Tetanusimpfung alle zehn Jahre aufzufrischen. Die allgemeinen Empfehlungen der STIKO basieren auf einer medizinisch-epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung und Praktikabilitätserwägungen. Es wird nicht empfohlen, vor der Impfung eine Antikörperbestimmung durchzuführen, so dass konsequenter Weise die Empfehlung zur Auffrischung unabhängig von der Höhe eines Titers ist. Es besteht keine Gefahr, dass bei einer Impfung nach Impfkalender "zuviel" geimpft wird. Die Gefahr einer "Überimpfung" und damit einer verstärkten Lokalreaktion besteht nur bei Personen, die auf Grund ständiger Verletzungen einen Arzt konsultieren und von diesem wegen der nicht vorhandenen Impfdokumentation in kurzen Abständen wiederholt geimpft werden.

Stand: 16.08.2012

Wie ist zu verfahren bei Verletzung mit unklarem Impfnachweis?

Grundsätzlich kann man eine Tetanus-Schutzimpfung sowie die Gabe von Tetanusimmunglobulin in Abhängigkeit von der Schwere, dem Verschmutzungsgrad der Verletzung, den Durchblutungsverhältnissen und dem Alter des Verletzten um einige Stunden verschieben, wenn man aus den anamnestischen Angaben des Patienten glaubhaft entnehmen kann, dass er zumindest über eine Grundimmunisierung verfügt und den Impfnachweis nachreichen kann.

Dies dürfte bei der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen der Fall sein. Die Patienten sollten jedoch nachweisbar entsprechend aufgeklärt werden. Die Vorlage des Impfausweises sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden erfolgen, denn nach diesem Zeitraum würde man entsprechend den gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bei einer Person mit bisher nur zwei nachweisbaren Impfungen im Verletzungsfall eine kombinierte Schutzimpfung durchführen müssen. Wenn nur der Zeitpunkt der letzten Boosterung unklar ist, die Grundimmunisierung (mindestens drei Dosen) aber höchst wahrscheinlich durchgeführt wurde, so ist ggf. die Gabe einer Auffrischdosis mit dem Tetanus-Impfstoff (Td) die einfachste Verfahrensweise. Man muss bei Personen mit hohem Verletzungsrisiko jedoch damit rechnen, dass sie aufgrund von häufigen (unnötigen) Boosterungen im Abstand von weniger als fünf Jahren stärkere Lokalreaktionen entwickeln.

Wenn der Impfstatus völlig unklar und/oder eine Verständigung mit dem Patienten kaum möglich ist, so sollte wie bei einer ungeimpften Person verfahren werden.

Stand: 14.12.2012

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